Konditionen
Dr. Gesa Schik
Folgende Möglichkeiten stehen für die Abrechnung zur Verfügung
Privatversicherung / Beihilfe
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten für die Psychotherapie.
Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe nach den Bedingungen.
Die Abrechnung der ambulanten Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 01. Juli 2024.
Eine übersichtliche Aufstellung meiner Leistungen mit den dazu gehörenden Gebührensätzen erhalten Sie im persönlichen Erstgespräch.
Selbstzahler
Die Kosten der Behandlung können natürlich auch selbst übernommen werden. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Als Honorargrundlage gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sowie die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 01. Juli 2024. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
Gesetzliche Versicherung
Durch die Veränderung der Psychotherapie-Richtlinien ist der Ablauf für eine Kostenerstattung bei gesetzlich versicherten Patienten in einer Privatpraxis schwierig geworden, so dass ich derzeit leider keine gesetzlich versicherten Patienten behandeln kann.
Psychotherapie
Bewältigung von schwierigen Lebensphasen oder auch von Depression, Burnout, Angst und Stress. Verbesserung der Lebensqualität.
Beratung und Coaching
Unterstützung bei persönlicher Weiterentwicklung und Entscheidungsfindung, um berufliche und private Ziele zu erreichen.